Assistenzdienste für Menschen mit Behinderungen
Unsere Familienhilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen, also Kinder, Jugendliche und Erwachsene in folgenden Bereichen:
- Freizeit außerhalb der Familie verbringen
- Teilnahme an Veranstaltungen und kulturellen Aktivitäten
- Gehen Sie gemeinsam zu Terminen
- Beratung zu Betreuungsmöglichkeiten und Entlastungsmöglichkeiten
In der Regel werden solche Leistungen von Krankenkassen oder nach Antragstellung erbracht.Referat Soziales der Stadt Gelsenkirchen(Sozialamt der Stadt Gelsenkirchen). Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie bei der Einreichung Ihrer Anträge.
Unser Assistenzservice für Familienangehörige
Wir helfen den Familienmitgliedern behinderter Menschen, Unterstützung für behinderte Kinder oder deren Angehörige zu erhalten ...
- Stündlich, täglich oder optional 24 Stunden am Tag
- regelmäßig oder plötzlich
- Wir respektieren Ihre Wünsche
Wir stehen Ihrer Tochter/Ihrem Sohn/Ihrem Verwandten zur Seite...
- In der Freizeit
- Bei Veranstaltungen
- Bei Arzt- oder Therapieterminen
- Im täglichen Leben
Gerne informieren wir Sie…
- Wenn Sie Ihre ganz persönlichen Fragen haben
- In Krisensituationen
- Erstellen eines spezifischen Supportplans
- Therapeutische Hilfe finden
Zielgruppe
Unsere familienunterstützenden Angebote richten sich an Menschen, die:
- Familien mit einem behinderten Kind/Angehörigen
- Mütter und Väter mit einem behinderten Kind, die Urlaub machen und etwas entspannen möchten
- Familien, die im Alltag oder in einer bestimmten Situation Unterstützung benötigen
Das wichtigste Ziel unseres Dienstes zur Unterstützung von Familien ist die Entlastung von Menschen, die einen behinderten Angehörigen pflegen. Gemeinsam werden wir nach Konzepten suchen, um dieses Problem zu lösen, damit Menschen mit Behinderungen ein unabhängiges Leben führen können und ihre Lieben die Ruhe haben können, die sie brauchen und verdienen.
Rechtliches
Nachfolgend sind die Leistungen aufgeführt, auf die Angehörige, die ein Kind oder einen Angehörigen regelmäßig betreuen, Anspruch haben:
- Liegt ein Unterhaltshindernis nach § 39 SGB XI vor, beträgt sie derzeit 1.612 € pro Jahr
- 50 % der Kurzzeitpflege = 806,00 Euro
- Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB IX (bei Vorliegen einer Behinderung im täglichen Leben); aktuell entweder 104,- oder 208 EUR
- Eingliederungshilfe nach §§ 53 und 54 SGB XII, dabei handelt es sich um die Unterstützung behinderter Menschen bei der Eingliederung in die Gesellschaft