Corona-Information

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Informationen zu Corona

Derzeit gelten in unseren Gesellschaften folgende Regelungen:

 

Gelsenkirchener Werkstätten für angepaßte Arbeit gGmbH

Hinweise für Beschäftigte

Entsprechend der aktuellen Corona Schutzverordnung und den Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeits- und Gesundheitsschutz wird in unserer Einrichtung die Maskenpflicht zum 01.03.2023 aufgehoben. Allen Beschäftigten ist freigestellt, eigenverantwortlich eine Maske zu tragen, die von der Einrichtung zur Verfügung gestellt wird.

Die PoC-Corona-Antigen-Testungen werden ab dem 01.03.2023 eingestellt, anlassbezogene Testungen werden weiterhin durchgeführt.

Die allgemein gültigen Hygieneregelungen gelten weiterhin.

Besonders bewährt haben sich im Rahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zur Verminderung des Ansteckungsrisikos alle Maßnahmen der AHA-A -L Regeln.

A = Abstand halten, H=Hygiene beachten, A=Alltagsmaske tragen, A=Corona-Warn-App nutzen, L=regelmäßig lüften.

Unsere Hygiene-, Sicherheits- und Testkonzepte passen wir den jeweiligen Rahmenbedingungen an und stimmen diese mit der örtlichen Gesundheitsbehörde ab.

Hinweise für Besucher

Besucher der Werkstätten dürfen diese nicht betreten, wenn sie positiv auf den Corona-Virus getestet wurden.

Bei Auffälligkeiten ist die Werkstattleitung berechtigt, eine PoC-Corona-Antigen-Testung durchzuführen.

Für Fragen stehen Ihnen die Leiterin des Begleitenden Dienstes, Frau Christel Ising (Tel.: 0209 95896 0), oder unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit, Herr Wolfgang Kallen (Tel.: 0152 54589942) gerne zur Verfügung.


Lebenswelt Gabriel gGmbH

 

Betreutes Wohnen in der Lebenswelt Gabriel

Die Kontakte von Mitarbeitern zu den in den eigenen Wohnungen betreuten Menschen mit Handicap werden unter den bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen wie bisher weitergeführt.

Für Fragen steht Ihnen die Leiterin des Bereichs, Frau Jacqueline Wahl (Tel.: 0152 54589981), gerne zur Verfügung.

 

Wohnheim Haus Gabriel in der Lebenswelt Gabriel

Besucher des Hauses Gabriel dürfen dieses nicht betreten, wenn sie positiv auf den Corona-Virus getestet wurden.

Bei Auffälligkeiten ist die Einrichtungsleitung berechtigt, eine PoC-Corona-Antigen-Testung durchzuführen.

Die genauen Vorgaben entnehmen Sie bitte unserem Konzept zur Besuchsregelung oder rufen Sie uns gerne unter der Telefonnummer 0209 / 95982-0 an.

 

Auslandsreisen


Unter Bezugnahme auf die Regelungen des Bundesministeriums für Gesundheit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei Reisen ins Ausland möglicherweise nach der Reiserückkehr Maßnahmen (z.B. Quarantäne) verpflichtend sind und damit auch Auswirkungen auf Ihre persönlichen Verhältnisse haben können.

Eine aktuelle Übersicht der Länder mit Aufführung der entsprechenden Maßnahmen finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Bitte gefährden Sie nicht die Gesundheit anderer Menschen und halten sich daher bitte an die klaren Vorgaben.

 

Auf nachfolgende links in einfacher Sprache möchten wir Sie hinweisen:

 

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