Mehrwertsteuer sparen
Unsere Kunden profitieren nicht nur von unseren hohen Qualitätsstandard und Liefertreue. Zwei weitere Vorteile, der Mehrwertsteuersatz und die Anrechenbarkeit von bezogenen Leistungen auf die Ausgleichsabgabe, sichern unseren Kunden Wettbewerbsvorteile. Der Gesetzgeber ermöglicht uns statt der üblichen 19 Prozent Mehrwertsteuer, nur 7 Prozent auf die meisten unserer Dienstleistungen und Produkte zu erheben. Dies ist ein klarer Vorteil für unsere Kunden.
Firmen, die mindestens 20 Mitarbeitende und nicht mindestens 5% der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen, müssen laut Gesetz eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese lässt sich allerdings durch die Vergabe von Aufträgen an Werkstätten für Menschen mit Behinderung reduzieren. Ca. 50 Prozent der Lohnkosten für Mitarbeitende der Werkstatt, die an einem Auftrag mitgearbeitet haben, kann man sich auf die Ausgleichsabgabe anrechnen lassen. Wie hoch dieser Betrag beim jeweiligen Auftrag ist, weisen wir auf unseren Rechnungen aus.
Qualität ist oberstes Gebot
In den Werkstätten entstehen viele kreative und praktische Produkte, die sowohl bei Geschäfts- als auch bei Privatkundinnen und Privatkunden großen Anklang finden. Kommen Sie vorbei und überzeugen Sie sich von unserer Qualität