Wir arbeiten für Sie und mit Ihnen
Wir sind ein starker Partner in der region, und das seit 1967. Kundinnen und Kunden aus Industrie, Handwerk, Verwaltung sowie Groß- und Einzelhandel schätzen die Gelsenkirchener Werkstätten als kompetenten Partner. Sie profitieren nicht nur von den hohen Qualitätsansprüchen, sondern auch von der jahrzehntelangen Erfahrung – und von konkreten Wettbewerbsvorteilen.
Wettbewerbsvorteile sichern
Laut Gesetz müssen Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern mindestens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit einer Schwerbehinderung besetzen. Ansonsten wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Vergeben die Unternehmen ihre Aufträge an eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung, lässt sich diese Abgabe deutlich reduzieren. Auch der niedrigere Mehrwertsteuersatz von 7 statt der üblichen 19 Prozent auf die meisten Dienstleistungen und Produkte ist ein zusätzlicher Wettbewerbsvorteil für Kundinnen und Kunden der Werkstätten.
Lohn- und Auftragsarbeiten
- Textilverarbeitung
- Holzbearbeitung
- Mechanische Fertigung
- Montage und Verpackung
- Abfüllung von Lebens- und Genussmitteln
- Garten- und Landschaftsbau
- Verwaltungs- und Bürodienstleistungen