Mitarbeitervertretung

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Mitarbeitervertretung

Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist das demokratisch gewählte Gremium der angestellten Mitarbeitenden. Die MAV ist im kirchlichen Bereich das Gremium, das in der Industrie Betriebsrat und in der staatlichen Verwaltung Personalrat heißt; die Aufgaben sind mit denen von Betriebs- und Personalrat vergleichbar. Die MAV gestaltet durch Beteiligungsrechte das kollektive Arbeitsrecht: Bestimmte Maßnahmen des Dienstgebers unterliegen der Beteiligung der MAV,  ansonsten sind sie rechtsunwirksam d. h. wirkungslos. Grundlage allen Handelns einer Mitarbeitervertretung ist das Mitarbeitervertretungsgesetz.

Aufgaben

Die Schwerpunkte sind klar festgelegt, die Mitarbeitervertretung soll:

  • aktiv an der Gestaltung und Entscheidung über Angelegenheiten der Mitarbeitenden mitwirken
  • die Belegschaft der Einrichtung gegenüber dem Dienstgeber repräsentieren
  • darüber wachen, dass alle Mitarbeitenden nach Recht und Billigkeit behandelt werden
  • berechtigte Beschwerden, Anfragen und Anregungen von Mitarbeitenden entgegennehmen und durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf Erledigung hinwirken
  • Maßnahmen anregen, die der Dienststelle und ihren Mitarbeitern dienen
  • uns um die Sorgen und Nöte der Mitarbeitenden kümmern und berechtigte berufliche, wirtschaftliche und soziale Anliegen gegenüber der Dienststellenleitung unterstützen
  • Maßnahmen des Arbeits-und Gesundheitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes fördern

Ansprechpartner der Mitarbeitervertretung

  • Info erfolgt in Kürze
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