Werkstattrat

Aufgaben und Funktionen

Der Werkstattrat ist ein Gremium in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung, es handelt sich um ein Vertretungsorgan für die Beschäftigten. Die Funktion ist vergleichbar mit einer Mitarbeitervertretung (MAV) oder einem Betriebsrat. Die Mitglieder des Werkstattrates sind Menschen mit Behinderung, die von allen Beschäftigten der Werkstatt gewählt werden und ihr Amt für vier Jahre ausüben. Die Größe des Werkstattrates hängt von der Gesamtzahl der Beschäftigten in der Werkstatt ab. In den Gelsenkirchener Werkstätten gibt es im Werkstattrat dementsprechend sieben Mitglieder, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben und hierfür von ihrer üblichen Arbeit zeitweise freigestellt werden müssen.

Die Grundlagen für die Zusammensetzung und die Arbeit eines Werkstattrates sind in der Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung (DWMV) festgeschrieben. Daraus ergeben sich konkrete Aufgaben sowie das Recht auf Mitwirkung und Mitbestimmung. Der Werkstattrat trifft sich im 14-tägigen Rhythmus sowie einmal im Monat mit der Werkstattleitung. Außerdem nimmt der Werkstattrat an verschiedenen Gremien in der Werkstatt teil, so z.B. am Förderausschuss, am Entgeltausschuss sowie am Arbeitssicherheitsausschuss. Er bekommt somit wichtige Informationen und Einblicke in Abläufe und kann Einfluss nehmen.

Der Werkstattrat kümmert sich um alle Belange der Beschäftigten, nimmt Beschwerden und Verbesserungsvorschläge an und bearbeitet diese. Ebenfalls initiiert der Werkstattrat Maßnahmen zum Wohl der Beschäftigten. In sämtlichen Angelegenheiten hat der Werkstattrat das Recht, sich an entsprechende Mitarbeiter zu wenden und mit diesen zu kooperieren. Grundsätzlich ist der Werkstattrat bei allen Angelegenheiten der Werkstatt zu informieren.

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Gemeinsam für Vertrauen

Über seine Arbeit führt der Werkstattrat Protokolle und informiert darüber alle Beschäftigten über entsprechende Infoblätter, in Gruppen- oder Einzelgesprächen und in den Versammlungen der Gruppensprecher. Gruppensprecher sind Beschäftigte, die eine Arbeitsgruppe vertreten. Der Werkstattrat wird bei seiner Arbeit von einer Vertrauensperson unterstützt, die er selbst aus dem Stamm der Mitarbeiter auswählt.

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